Kein Jurist kann heute alle Rechtsgebiete mit gleicher Qualität bearbeiten. Die Fülle der Gesetze zwingt zur Spezialisierung.

Nur die Konzentration auf Fachgebiete erlaubt es dem Anwalt, seine Kenntnisse ständig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur zu halten. Wir haben uns deshalb auf folgende Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte spezialisiert:

  Zivilrecht

  Ehe- u. Familienrecht

  Arbeitsrecht

  Mietrecht

  Erbrecht

  Straf- und Strafverfahrensrecht

  Verkehrsrecht

  Ausländer- und Asylrecht

  Ausländisches Recht (Brasilien)

  Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Sollten wir demgemäß ein Mandat nicht annehmen, weil die Angelegenheit nicht in eines unserer Tätigkeitsgebiete fällt, werden wir Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen empfehlen.